Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich ihrer Ortsteile zur Genehmigung von weiteren verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2020
Vorlage
BV/118/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 5 (1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2017 i.V.m. dem Ordnungsbehördengesetz (OBG §§ 24 ff) dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet, aus Anlass von besonderen Ereignissen, an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet werden. Die verkaufsoffenen Sonn-und Feiertage sind von der örtlichen Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen. Die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung galt bis zum 31.12.2019. Aus diesem Grund muss zur Gewährleistung der vorgesehenen Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen oder regionalen Ereignissen im Jahr 2020 eine neue ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden.

 

Die in der Verordnung drei festgesetzten Veranstaltungen erfüllen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen an einen hinreichenden Anlass für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (1) und (2) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Im Zuge dessen wurden die Einzelhändler (über die IGIS und dem Mittelstandsverein der Stadt Beeskow), die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg und der Landkreis Oder-Spree als Fachaufsicht beteiligt/angehört.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich ihrer Ortsteile zur Genehmigung von weiteren verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2020.