Begründung:
Aus
den Erfahrungen der letzten zwei Jahre soll nunmehr die
Eigenheimförderrichtlinie und die Regelungen der Kaufverträge angepasst werden.
Da es hier bisher unterschiedliche Fristen gab, führte dies zu Irritationen.
Darüber hinaus führte das bisher vereinbarte Rückkaufrecht nach zwei Jahren zu
Mehraufwendungen (Notarkosten, Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung,
Löschung einer Rückauflassungsvormerkung).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in der Regel überhaupt kein zeitlicher Druck erforderlich ist, da die Bauherren ein großes Eigeninteresse an einer schnellen Umsetzung ihres Vorhabens zeigen. Um Spekulationen zu verhindern, dürften diese beiden Fristen und die entsprechenden Vertragsstrafen ausreichend sein.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie
der Stadt Beeskow zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen in der Stadt
Beeskow und zur Aktivierung städtischer Flächen zur Nutzung als Bauland –
Eigenheimförderung – ab 01.03.2020.
Die
Verwaltung ist berechtigt, mit den Interessenten, mit denen bereits jetzt
Verhandlungen und Gespräche geführt werden, weiterhin nach den alten
Vertragsmustern zu arbeiten.