Betreff
Richtlinie Eigenheimförderung
Vorlage
BV/120/2020/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahre soll nunmehr die Eigenheimförderrichtlinie und die Regelungen der Kaufverträge angepasst werden. Da es hier bisher unterschiedliche Fristen gab, führte dies zu Irritationen. Darüber hinaus führte das bisher vereinbarte Rückkaufrecht nach zwei Jahren zu Mehraufwendungen (Notarkosten, Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung, Löschung einer Rückauflassungsvormerkung).

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in der Regel überhaupt kein zeitlicher Druck erforderlich ist, da die Bauherren ein großes Eigeninteresse an einer schnellen Umsetzung ihres Vorhabens zeigen. Um Spekulationen zu verhindern, dürften diese beiden Fristen und die entsprechenden Vertragsstrafen ausreichend sein.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie der Stadt Beeskow zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen in der Stadt Beeskow und zur Aktivierung städtischer Flächen zur Nutzung als Bauland – Eigenheimförderung – ab 01.03.2020.  

 

Die Verwaltung ist berechtigt, mit den Interessenten, mit denen bereits jetzt Verhandlungen und Gespräche geführt werden, weiterhin nach den alten Vertragsmustern zu arbeiten.