Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow fassen
für die Entwicklung von Wohnbauflächen für den Eigenheimbau außerhalb von
Innenentwicklungsflächen entsprechend der Studie folgenden Beschluss:
Es besteht Einigung, dass Flächen für die
Wohnbaulandentwicklung auch außerhalb des Innenverdichtungspotentials im
Bereich der Kernstadt Beeskow bereitgestellt werden müssen (Hintergrund –
Konsolidierung der Einwohnerzahl auf derzeit abschätzbar 8 bis 9 Tsd. Einwohner
(Beeskow ist Mittelzentrum und Amtssitz der Kreisverwaltung des Landkreises
Oder – Spree); die allgemeine Entwicklung der Wohnbaufläche / Person; Beeskow
ist eine Kleinstadt im ländlichen Raum mit einem entsprechenden Drang zum
Eigenheim durch die hier lebende Bevölkerung). Sich dafür anbietende Flächen
sind aufgrund der Rahmenbedingungen nur in geringem Maße vorhanden. Auch für
diese Flächen ist eine konfliktfreie Entwicklung nicht möglich. Diese Konflikte
müssen im Rahmen (im Vorfeld) der Entwicklung gelöst werden.
Eine Entwicklung größerer Wohnbauflächen im Bereich
der Ortsteile von Beeskow wird nicht als sinnvolle Lösung angesehen.
Für die in der Studie untersuchten Flächen werden
folgende Prioritäten festgesetzt:
Priorität 1
Entwicklung der Fläche 4 (Weinberge/ Vorheide) – ca.
240 Eigenheimgrundstücke (die Fläche ist insgesamt auch als Vorhaltfläche
anzusehen, das heißt ob diese Fläche kurz- bis mittelfristig für den
Eigenheimbau zur Verfügung gestellt werden muss, hangt von der weiteren
langfristigen Entwicklung Beeskows im gesamtgesellschaftlichen Kontext ab)
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) eine
Gesamtkonzeption für eine mögliche Entwicklung der Gesamtfläche (Fläche 4a,
b,c)
als Rahmenplanung zu erstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung in einzelnen Bauabschnitten
von ca. 30 bis max. 50 Eigenheimparzellen erfolgen
soll. Für diese Rahmenplanung ist eine Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange durchzuführen. Im Rahmen der Planung sind
folgende Aspekte parallel zu untersuchen (durch Gutachten/ Prognosen) – Immissionsschutz (Straßenverkehr – B 87, L
422; Regionalbahnlinie RB 36; Einwirkungsbereich
des nördlich angrenzenden Windparks; Biogas- und Rinderanlage); Verkehrsprognose zu den einzelnen
Entwicklungsabschnitten und zur Umsetzung
der Gesamtkapazität; Abstimmung Medienversorgung; Grundstückseigentumsfragen). – 2. Halbjahr 2020
b) nach
Abschluss der Rahmenplanung für den ersten Bauabschnitt (voraussichtlich im Bereich 4a oder 4b im Ergebnis der
Rahmenplanung) ein Bebauungsplanverfahren vorzubereiten
(voraussichtlich Anfang 2021 Aufstellungsbeschluss)
c) parallel
zum BP-Verfahren ein FNP-Änderungsverfahren durchzuführen
(Landwirtschaftsfläche zu Wohnbaufläche; 250m – Streifen entlang der B 87 von
Landwirtschaftsfläche zu Wald); Sicherung der Aufforstungsfläche als
Ersatzmaßnahme für zukünftige Waldumwandlungsabsichten (Abstimmung mit der
Unteren Forstbehörde)
Priorität
2
Entwicklung Fläche 6 (Kiefernweg) – ca. 45
Eigenheimgrundstücke (aufgrund der aktuellen Sachlage – tlw. sind auf der
Fläche noch bewohnte Mietwohnblöcke vorhanden, 2 Grundstückseigentümer + Fläche
einer Kleingartensparte – ist klar, dass eine Entwicklung von
Eigenheimgrundstücken trotz der ansonsten günstigen Voraussetzungen derzeit
erst ab dem Jahr 2030 möglich sein wird) – es besteht Einigung, dass die
Maßnahme nicht vor Abriss aller hier vorhandenen Wohnblöcke beginnt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) einen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (Plangebiet = die Fläche wie in der Studie aufgezeigt, ggf. wird
die Fläche nach weitergehender Prüfung um eine weitere
Fläche der Kleingartensparte Richtung Osten erweitert) vorzubereiten – 2020
b) ein
FNP-Änderungsverfahren durchzuführen – Ausweisung der bislang als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingarten)
dargestellten Flächen, die zukünftig für die Wohnbaulandentwicklung
vorgesehen sind, als Wohnbaufläche – 2021
c) die
notwendigen Vorbereitungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren durchzuführen
·
Klärung, ob und wann die restlichen 4 Wohnblöcke
abgerissen werden können und der daraus resultierenden Maßnahmen
·
Verhandlungen mit der Kleingartensparte für die in
der Studie zu Fläche 6 mitausgewiesenen Flächen für die Wohnbaulandentwicklung
mit der Zielrichtung, dass im Hinblick auf den o.g. Zeithorizont auslaufende
Pachtverträge (o. vgl.) nicht verlängert werden, bei Aufgabe der Kleingärten
diese nicht neu vergeben werden; ggf. Anpassung der Fläche die in der Studie
für eine Wohnbaulandentwicklung ausgewiesen wurde an die interne Struktur der
Kleingartensparte
·
Klärung der Immissionsproblematik (Regionalbahnlinie
RB 36)
Sollte die Entwicklung eher eintreten, wird das
Vorhaben mit der Priorität 1 versehen!
Priorität
3
Prüfung einer Entwicklung im Bereich Fläche 3
(3b-Erweiterung Südwald) – im Ergebnis der Beteiligung zur 1. Fortschreibung
der Studie erscheint eine kurzfristige Entwicklung weiterer Baulandflächen im
Bereich 3 nicht umsetzbar.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a)
zu prüfen, ob durch langfristige, mit der Forstbehörde und dem Landkreis Oder- Spree abgestimmte Maßnahmen zur
Waldentwicklung im Bereich der Gemarkung Beeskow
eine langfristige Wohnbaulandentwicklung zwischen Kohlsdorfer und Lübbener Chaussee möglich ist
(Vorabaufforstung im Bereich der in der Studie ausgewiesenen
Fläche für eine mögliche Aufforstung – nördlich und westlich des Südwaldes m- mit artenreichem
Laubmischwald; sukzessive Erhöhung der Waldfläche im Bereich der Gemarkung Beeskow; langfristige Maßnahmen im
Bereich Natur- und Artenschutz).
b) Sicherung
der Aufforstungsflächen als Ersatzmaßnahmen für zukünftige
Waldumwandlungsabsichten (Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde);
Durchführung eines FNP-Änderungsverfahrens (Ausweisung betroffener Flächen als
Wald)
Die Fläche 2 wird in Auswertung der
Studienergebnisse nicht für eine Wohnbaulandausweisung vorgesehen.