Begründung:
In der Vergangenheit wurden die Umlagen des WuBV nach einem einheitlichen Maßstab auf die Grundstückseigentümer in Beeskow verteilt. Durch die Erschwerniszuschläge und die allgemeine Kostenentwicklung kam es zu geringen Defiziten im Rahmen der Kalkulation. Aus Sicht der Verwaltung macht es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn eine neue Umlage zu kalkulieren, da nach den gesetzlichen Regelungen ab dem Jahre 2021 neue Verteilungsmaßstäbe für Siedlungsflächen, Wald- und Landwirtschaft eingeführt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow nehmen die beiliegenden
Nachkalkulationen für die Umlagen der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes
zur Kenntnis.
Für das Jahr 2020 wird keine Änderung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Überarbeitung der Kalkulation unter Berücksichtigung der verschiedenen Flächenmaßstäbe vorzulegen.