Begründung:
Im
Rahmen der Nachkalkulation und der Betrachtung der zukünftigen
Kostenentwicklung ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Die
entsprechenden Unterlagen sind beigefügt.
In
den vergangenen Jahren wurde die Gebühr für den Teil Winterdienst durch
Kalkulationsüberschüsse der Vorjahre erheblich reduziert. Dis führte zu
Defiziten in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Das Defizit des Jahres 2019 wurde
gemäß den Regelungen des KAG in der Kalkulation des Jahres 2021 berücksichtigt
und führt zu einer Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst/ Laubentsorgung.
Darüber hinaus gibt es geringfügige redaktionelle Anpassungen. Insbesondere wurde zur Verbesserung der Lesbarkeit nunmehr eine Untersacheidung in die Reinigungsklassen A, B und C vorgenommen. Die ursprünglichen Reinigungsklassen resultierten aus verschiedenen Reinigungsstufen in Beeskow (wöchentlich, 14-tägig, mntl.), die es schon seit vielen Jahren nicht mehr gibt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow nehmen die Kalkulationen zur Kenntnis und beschließen die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2021.