Begründung:
Die
Stadt Beeskow stellt seit vielen Jahren beiden Schulen im Rahmen von
Deckungskreisen Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese Mittel wurden in den
letzten Jahren nicht ausgeschöpft. Daraus ist ersichtlich, dass kein Projekt an
finanziellen Mitteln gescheitert ist. Bei besonderen Projekten (z.B.
Zirkusprojekt) hat die Schule/ die Schulkonferenz entschieden, dass eine
Beteiligung der Eltern/ Kinder z.B. durch Spendenläufe sinnvoll und gewollt
ist. Als Anlage sind für beide Schulen die Auswertungen der letzten Jahre
beigefügt. Problematisch ist hierbei, dass Mittel in das Folgejahr in der Regel
durch Haushaltsausgabereste übertragen werden. Diese sind allerdings nur ein
Jahr verfügbar. Da die Stadt Beeskow mit den Jahresabschlüssen erst im Jahr
2020 einen aktuellen Stand erreichen wird (und erst dann die endgültige Höhe
der verfügbaren Reste feststeht), sollen die (vorläufigen) Reste aus den Jahren
2017, 2018 und 2019 durch zusätzliche Mittel im Nachtragshaushalt
bereitgestellt werden.
Als
Anlage ist der aktuelle Stand der verfügbaren Mittel im Jahre 2020 beigefügt.
In jeder Schule wurden zwei Deckungskreise gebildet -> Deckungskreis 1 Reinigung,
Deckungskreis 2 allgemeine Mittel der Schule zur freien Verfügung. Dieser
zweite Deckungskreis (Grundschule an der Stadtmauer 0284 und Fontane
Grundschule 0274) wird vollständig durch die Schule verwaltet, ist gegenseitig
deckungsfähig und nicht verwendete Mittel stehen im Folgejahr zur Verfügung.
Bei der Finanzierung der Schulen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren erhebliche Baumaßnahmen erfolgt sind und im Rahmen dieser Baumaßnahmen auch Renovierungsarbeiten und Erwerb von Mobiliar, außerhalb des Schulbudgets, abgesichert werden konnten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen
die Weiterführung der bisherigen Verfahrensweise zur Bildung von Schulbudgets
an beiden Grundschulen der Stadt Beeskow. Die Haushalte sind auch weiterhin so
zu gestalten, dass die zur freien Verfügung zur Schule stehenden Mittel
gegenseitig deckungsfähig sind und nicht verbrauchte Mittel in die kommenden
Jahre übertragen werden können.
Die Entscheidung zum Einsatz der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel obliegt weiterhin der Schule/ der Schulkonferenz. Hier ist auch zu entscheiden, ob besondere Projekte mit Beteiligung der Eltern/ der Kinder erfolgen sollen.