Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 66 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. K 5 „Windpark Görzig-Ost“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für
die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die
Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem
Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.