Betreff
Richtlinie der Stadt Beeskow über die Gewährung von Zuschüssen für die Mittagsversorgung der Kinder in den Schulen, Horteinrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Beeskow.
Vorlage
BV/209/2020/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Wegen aktueller Preissteigerungen sollte die Richtlinie überarbeitet werden. Für das Essen in den Kitas/ Horten schlägt die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss nicht als Festbetrag zu gewähren, sondern als prozentualen Betrag (50% je Mittagsmahlzeit) an den tatsächlichen Gesamtkosten (Essenlieferung und Essenausgabe). Nach der Vorberatung im Fachausschuss erfolgte eine erste Verständigung mit den Trägern und Kitas. Leider liegen derzeit noch nicht alle Stellungnahmen vor. Es kann daher zur Sitzung noch Änderungspunkte geben.

 

In Anlehnung an die Essensversorgung in den Kitas ist eine entsprechende Regelung für das Essen in den Schulen erforderlich. Hier erfolgt die Beauftragung der Essenslieferung durch die Stadt Beeskow. Im Rahmen dieses Vertrages wird die Erhebung des Elternanteils über den Caterer geregelt, das heißt unter Berücksichtigung der 50% Regelung vom Preis einer Mittagsmahlzeit in den Schulen, würde sich künftig auch der Elternbeitrag und der Essenszuschuss der Stadt berechnen.

 

  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie der Stadt Beeskow über die Gewährung von Zuschüssen für die Mittagsversorgung der Kinder in den Schulen, Horteinrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Beeskow.