Begründung:
Wegen
aktueller Preissteigerungen sollte die Richtlinie überarbeitet werden. Für das
Essen in den Kitas/ Horten schlägt die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss
nicht als Festbetrag zu gewähren, sondern als prozentualen Betrag (50% je
Mittagsmahlzeit) an den tatsächlichen Gesamtkosten (Essenlieferung und
Essenausgabe). Nach der Vorberatung im Fachausschuss erfolgte eine erste
Verständigung mit den Trägern und Kitas. Leider liegen derzeit noch nicht alle
Stellungnahmen vor. Es kann daher zur Sitzung noch Änderungspunkte geben.
In
Anlehnung an die Essensversorgung in den Kitas ist eine entsprechende Regelung
für das Essen in den Schulen erforderlich. Hier erfolgt die Beauftragung der
Essenslieferung durch die Stadt Beeskow. Im Rahmen dieses Vertrages wird die
Erhebung des Elternanteils über den Caterer geregelt, das heißt unter
Berücksichtigung der 50% Regelung vom Preis einer Mittagsmahlzeit in den
Schulen, würde sich künftig auch der Elternbeitrag und der Essenszuschuss der
Stadt berechnen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie der Stadt Beeskow über die Gewährung von Zuschüssen für die Mittagsversorgung der Kinder in den Schulen, Horteinrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Beeskow.