Betreff
Nachtragshaushalt 2020
Vorlage
BV/215/2020/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Den Abgeordneten wurde im Rahmen der letzten Sitzungsrunde die Mittelzusammenstellung für den Nachtragshaushalt 2020 übergeben. Zwischenzeitlich fanden mit mehreren Fraktionen Erörterungstermine statt. Darüber hinaus gab es Veränderungen durch die allgemeine Haushaltsentwicklung. Die Zahlen werden bis zum 24.11.2020 angepasst und Ihnen per Mail übergeben.

 

Mit den o.a. Änderungen aus der Beratung des HauptA wird dann die endgültige Nachtragssatzung bestellt. Diese Satzung ist zwingend erforderlich, da auf dieser Grundlage (eigentlich schon fast eine Jahresrechnung) die Planung für das Jahr 2021 aufbauen kann. Die Beschlussfassung muss bis zum 31.12. erfolgen (§ 68 Abs1. BbgKommVerf).  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Hauptausschusses der Kreisstadt Beeskow empfehlen den Stadtverordneten den beigefügten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit folgenden Änderungen:

 

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