Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für die Stadt Beeskow
Vorlage
BV/054/2014/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 4 Schiedsstellengesetz wird die Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Bedingt durch die Abbestellung unserer bisherigen Schiedsperson Frau Noack durch den Direktor des Amtsgerichtes auf deren Antrag, wird die Aufgabe zurzeit von der stellvertretenden Schiedsperson alleinig wahrgenommen. Frau Tillmann hat mehrfach angezeigt, dass sie dauerhaft dazu nicht in der Lage ist und auf die Bestellung einer Schiedsperson gedrängt. Nach zwei ergebnislosen öffentlichen Aufrufen ist es nun gelungen, Frau Schenk für diese Funktion zu gewinnen.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

 Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Sieglinde Schenk gem. § 4 Schiedsstellengesetz zur Schiedsperson für die Stadt Beeskow.