Begründung:
Die o.g. Verfahrensweise wurde bereits beim Lockdown
im Frühjahr 2020 so gehandhabt. Die Einnahmeausfälle wurden durch das Land
Brandenburg ausgeglichen. Aktuell gibt es eine solche Regelung nicht. Die
Eltern sind durch die Schließungen in besonderem Maße belastet, weil sie die
Betreuung ihrer Kinder anderweitig absichern müssen. Deshalb wird es als
sinnvoll erachtet, auch wenn dafür keine rechtliche Verpflichtung besteht, die
Betroffenen von den Elternbeiträgen zu entlasten. Ein entsprechender Vorschlag war
den Abgeordneten am 23.12.2020 bereits von der Fraktion BOB zugegangen. Die
Stadtverwaltung hatte mit der Kita Kiefernzwerge, die im Dezember weitestgehend
geschlossen war, eine entsprechende Herangehensweise bereits praktiziert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt rückwirkend ab
01.12.2020 mit den Trägern der Kindertagesstätten und Horten in der Stadt
Beeskow einen Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu vereinbaren,
wenn eine Einrichtung mindestens die Hälfte der regulären Öffnungstage in einem
Monat geschlossen ist, weil aufgrund von Infektionen bzw. Quarantänen ein
ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gewährleistet ist oder die
Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind, weil das Land Brandenburg bzw.
der Landkreis als zuständige staatliche Ebenen, eine Schließung zur
Pandemiebekämpfung verfügt haben.
Der
Verzicht auf die Elternbeiträge wird auch dann gewährt, wenn die Eltern
freiwillig auf die Betreuung verzichten, um die Einrichtung zu entlasten.
Sofern
Angebote der Notbetreuung in Anspruch genommen werden, sind die regulären
Elternbeiträge zu entrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Regelungen im Benehmen mit den Kitaträgern anzupassen, sofern sich die Regelungen des Landes Brandenburg zur Erstattung von Kitabeiträgen im Interesse der Eltern ändern.