Betreff
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das geplante Wohngebiet "Weinberge"
Vorlage
BV/251/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow erarbeitet zurzeit einen Rahmenplan für das in der Anlage dargestellte Gebiet. Ziel ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes über einen längeren Zeitraum und in einzelnen Bauabschnitten. Die Grundsätze der zukünftigen Bebauung werden durch den Rahmenplan erarbeitet. Die Konkretisierung erfolgt durch die Erarbeitung eines Bebauungsplanes  im anschließenden Verfahren. Zur Sicherung dieser städtebaulichen Entwicklung ist ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB erforderlich. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Vorkaufsrechtssatzung für das geplante Wohngebiet „Weinberge“ entsprechend der Anlage.