Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Vorlage
BV/058/2014/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

§ 11 Hauptsatzung

Wahl des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und seiner

Vertreter

 

(1) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Neuwahl

unter Vorsitz des an Lebensjahren ältesten anwesenden Mitgliedes aus ihrer Mitte, den

Vorsitzenden sowie seinen ersten bis dritten Stellvertreter.

§ 40 Kommunalverfassung

Einzelwahlen

 

(1) Hat die Gemeindevertretung eine einzelne Person zu bestellen oder vorzuschlagen, wird diese nach dieser Vorschrift gewählt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweit-höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

(5) Wer nach dieser Vorschrift gewählt wurde, kann durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung abgewählt werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung wählt

 

den/die Abgeordnete/n .................................. zum/zur 1. Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.

 

 2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt

 

den/die Abgeordnete/n .................................. zum/zur 2. Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt

 

den/die Abgeordnete/n .................................. zum/zur 3. Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.