Betreff
Grundsatzbeschluss zum Einbau von Granitborden bei Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/037/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der Vergangenheit hat es sich immer wieder gezeigt, dass bei der Verwendung von üblichen Betonborden relativ schnell Beschädigungen entstanden. Durch Abplatzungen traten teilweise scharfe Kanten auf, die wiederum zu Schäden an Fahrzeugreifen führten. In den Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre wurde der Einsatz von Granitborden bereits in die Planungen und den Ausbauprogrammen aufgenommen. Bei der Straßensanierung der Bundesstraße Frankfurter Chaussee durch den Landesbetrieb Straßenbau hat die Stadt Beeskow die Mehrkosten für die Granitborde übernommen. In Kürze ist der Ausbau der Bahrensdorfer Straße durch den Landkreis geplant. Auch hier sollen für den Bereich der Stadt Beeskow Granitborde verwendet werden.

 

Zurzeit liegt der Preis für Betonborde bei ca. 12,- €/m und für Granitborde ca. 27,-€/m. Dazu kommt das Setzen des Bordes mit ca. 15,-€/m.

Die Granitborde haben eine sehr lange Lebensdauer und können auch wiederverwendet werden.

Die einmaligen Mehrkosten für Granitborde müssen den Reparaturkosten bei beschädigten Betonborden gegenübergestellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Randbereiche der Fahrbahn und des Gehweges mit aufgenommen und der laufende Straßenverkehr beeinträchtigt oder umgeleitet werden muss. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Lebensdauer sehr begrenzt.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Grundsatz, dass in allen Straßenbaumaßnahmen jeweils Granitborde als Abgrenzung der Fahrbahn eingebaut werden. Dies gilt für alle Straßenbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt, aber auch für Maßnahmen anderer Baulastträger im Stadtgebiet.