Betreff
Bootsliegeplätze Kleine Spree
Vorlage
BV/048/2021/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Jahr 1999 erfolgte eine Verständigung mit den Abgeordneten zur Entwicklung von Bootsliegeplätzen in der Kleinen Spree unter Berücksichtigung von touristischen Anforderungen (Blickbeziehung, freie Uferbereiche für Wassertouristen, Wasserwanderer, Nutzung für Beeskower). Dabei wurde auf die vorhandenen Liegeplätze Rücksicht genommen und in folgenden drei Bereichen die Nutzung von Bootsliegeplätzen weiterhin gestattet:

1) Uferbereich Kietz Ostseite

2) Kurve unterhalb des Flurstückes 397 (Westseite – drei Liegeplätze)

3) Zugang von der Spreestraße zur kleinen Spree

Nunmehr ist im Bereich 2 ein Liegeplatz nicht vergeben und zwei Liegeplatznutzer möchten wegen der Kleingartennutzung an den Bereich 3 angegliedert werden. Die Stadt Beeskow sieht dies positiv, da sich die Boote dann an einer Stelle konzentrieren und ein längerer Uferbereich frei von Pfählen und Booten wäre.

 

Die Stadt Beeskow ist nur als Grundstückseigentümer der Uferbereiche beteiligt. Die Nutzungsverträge werden mit dem Landesumweltamt als Gewässereigentümer abgeschlossen. Die Genehmigung erteilt die Untere Wasserbehörde in Abstimmung mit der Stadt Beeskow. Die kurzfristige Vorlage ist erforderlich, da die Stadt heute von einem Liegeplatznutzer angesprochen wurde, der dieses Vorhaben gerne noch in dieser Saison umsetzen möchte.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow stimmen einer Änderung für die Vergabe von Bootsliegeplätzen im Bereich der Kleinen Spree gemäß beiliegender Planung zu.