Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Gewerbesteuerzerlegung Sparkasse
Vorlage
BV/052/2021/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Vereinigung der Sparkassen Frankfurt (Oder) und Oder-Spree ist wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar 2003 erfolgt. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten geschlossen. Gemäß § 2 (3) beenden die Schließungen der Geschäftsstellen Neu Zittau (am 31.10.2019) und Friedland (am 31.12.2019) die Vereinbarung vom 01.01.2018 zum 31.12.2019. Alle Parteien sind verpflichtet, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine Folgevereinbarung zu schließen und den Anteil der Kommunen Neu Zittau und Friedland auf die weiterhin beteiligten Kommunen des Landkreises Oder-Spree aufzuteilen.

Grundsätzlich würde die gesetzliche Regelung der Zerlegung der Gewerbesteueranteile gem. § 29 Gewerbesteuergesetz greifen. Diese regelt eine Zerlegung nach den Lohnsummen der einzelnen Betriebsstätten. Das hätte zur Folge, dass die bisher zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) (FFO) und den hebeberechtigten Kommunen des Landkreises Oder-Spree (LOS) im Rahmen der Fusion der beiden Sparkassen festgelegte Aufteilung der Gewerbesteuer mit 25% Anteil für FFO und 75% für die hebeberechtigten Kommunen des LOS nicht mehr zum Tragen käme. Folglich würde der Zerlegungsanteil der Stadt Frankfurt/Oder (41,305%) im Jahr 2020 deutlich ansteigen. Für die Stadt Beeskow würde der Zerlegungsanteil auf 3,819 v.H. (2020) bzw. 3,809 v.H.  (2021) sinken.

 

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung endet automatisch zum 31.12.2021.

 

Der Bürgermeister hat in seiner Funktion als Sprecher der Kreisarbeitsgemeinschaft Oder-Spree des Städte- und Gemeindebundes Bbg den Prozess für eine einvernehmliche Vereinbarung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse zwischen den betroffenen Gebietskörperschaften im Landkreis moderiert. Nach längeren Diskussionen haben sich die Damen und Herren Bürgermeister und Amtsdirektoren auf den beigefügten Text  und die Verteilung zwischen den betroffenen Gebietskörperschafen im Landkreis Oder-Spree verständigt. Dies war nur möglich, weil die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde mit großen Standorten der Sparkasse untereinander einen Kompromiss zur Verteilung erzielten.  Darüber hinaus war es aber erforderlich, um die Zustimmung aller zu erreichen, in § 3 Abs. 2 die grün gekennzeichnete Formulierung aufzunehmen.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt/Oder, den hebeberechtigten Kommunen des Landkreises Oder-Spree und der Sparkasse Oder-Spree über den Zerlegungsanteil des Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse Oder-Spree für die Stadt Beeskow  in Höhe von 6,958 v.H. des Gesamtzerlegungsbetrages mit Wirkung ab 01.01.2020 zu.