Begründung:

Basierend auf der „Städtebaulichen Studie zu möglichen Potentialen für Wohnbauflächen“ aus dem Jahr 2020 sollte die Umsetzbarkeit der mit Priorität 1 versehenen Fläche „Weinberge/Vorheide“ durch einen städtebaulichen Rahmenplan geprüft werden. Im Vorfeld der Entwurfserarbeitung wurden folgende Untersuchungen bzw. Prognosen erarbeitet:

-Schalltechnische Untersuchungen für die potenziellen Wohnflächen

-Beurteilung der Schallimmissionen durch Anlagengeräusche

-Beurteilung der Geruchsstoffimmissionen

-Untersuchungen zur Lärmentwicklung durch die Windenergieanlagen

-Baugrundgutachten

-Verkehrsplanerische Einschätzung

 Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die wesentlichen Inhalte sind in der Anlage dargestellt. Im Ergebnis daraus, soll an dem Grundsatz der Entwicklung als Wohngebiet festgehalten werden. Die im „Fazit“ dargestellten Festlegungen bilden die Arbeitsgrundlage sowohl für die Verwaltung als auch für die Weiterführung der Planung im Bebauungsplanverfahren. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird den in der Anlage dargestellten Vorschlägen gefolgt.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow das Ergebnis des städtebaulichen Rahmenplanes „Weinberge /Vorheide“ als Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Verwaltung mit folgenden Schwerpunkten:

-Entwicklung von ca.  32 ha Baulandflächen in mehreren Bauabschnitten

-zur Reduzierung der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen – Verzicht auf eine     durchgehende Aufforstung an der Ortsumfahrung B 87

-keine Weiterführung der Planung der verkehrlichen Anbindung an die Fürstenwalder Straße

-Erarbeitung von Erschließungsvarianten mit dem Ziel der Reduzierung des Durchgangsverkehrs