Sachverhalt:
Gem.
§ 43 Kommunalverfassung werden die Ausschussvorsitze nach dem
Höchstzahlverfahren nach d´Hondt in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die
Fraktionen verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, sofern die
betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Die
berechtigte Fraktion benennt den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus dem Kreis der Ausschussmitglieder. Die
Fraktion kann jederzeit ein anderes Ausschussmitglied als Vorsitzenden
benennen. Die Gemeindevertretung kann einstimmig eine andere Verteilung
beschließen.
Aufgrund
der Stärke der Fraktionen ergibt sich folgende Zugriffsreihenfolge bei der
Besetzung der Ausschüsse.
1.
Zugriff SPD
2.
Zugriff BfB/CDU (Losentscheid)
3.
Zugriff „unterlegene“ Fraktion
bei Losentscheid
Zugriffreihenfolge nach d'Hondt
Gesamtsitze in Fraktionen: 18
zu vergebene Ausschussvorsitze: 3
Zuteilung nach dem Höchstzahlverfahren (Sitze/Teiler):
Teiler |
SPD |
Die
Linke |
CDU |
BfB |
BJA/FDP |
1 |
5,00 |
3,00 |
4,00 |
4,00 |
2,00 |
2 |
2,50 |
1,50 |
2,00 |
2,00 |
1,00 |
Anlagenverzeichnis: