Betreff
Zugriffsreihenfolge bei der Besetzung der Vorsitze der Fachausschüsse
Vorlage
IV/064/2014/BM
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 43 Kommunalverfassung werden die Ausschussvorsitze nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Fraktionen verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, sofern die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die berechtigte Fraktion benennt den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus dem Kreis der Ausschussmitglieder. Die Fraktion kann jederzeit ein anderes Ausschussmitglied als Vorsitzenden benennen. Die Gemeindevertretung kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen.

 

Aufgrund der Stärke der Fraktionen ergibt sich folgende Zugriffsreihenfolge bei der Besetzung der Ausschüsse.

 

1. Zugriff             SPD

2. Zugriff             BfB/CDU  (Losentscheid)

3. Zugriff             „unterlegene“ Fraktion bei Losentscheid


Zugriffreihenfolge nach d'Hondt


Gesamtsitze in Fraktionen: 18
zu vergebene Ausschussvorsitze: 3


Zuteilung nach dem Höchstzahlverfahren (Sitze/Teiler):



Teiler

SPD

Die Linke

CDU

BfB

BJA/FDP

 1

5,00 
(1.) 

3,00 

4,00 
(2./3.) 

4,00 
(2./3.) 

2,00 

 2

2,50 

1,50 

2,00 

2,00 

1,00 



 

 


Anlagenverzeichnis: