Betreff
Straßenbau, Erschließungsanlage Kiefernweg - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm - Ergänzungsbeschluss
Vorlage
BV/060/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Teilabschnitt Kiefernweg 8-12a

-die Teileinrichtung Fahrbahn ist teilweise mit Asphalt befestigt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und beschädigt. Es wird eine Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise hergestellt.

-die Teileinrichtung Entwässerung erfolgt in den Seitenbereichen

-die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahmen erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Teilabschnitt Kindertagesstätte – Reihenhäuser

-die Teileinrichtung Fahrbahn ist teilweise mit Asphalt befestigt. Bis zur Kindertagesstätte besteht ein Gehweg, der wieder hergestellt wird. Die restliche Verkehrsfläche wird in Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise hergestellt.

-die Teileinrichtung Entwässerung erfolgt in den Seitenbereichen

-die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahmen erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Straßenbaumaßnahme „Kiefernweg“ (BV/221/2020/I vom 15.12.2020) durch folgende Seitenstraßen ergänzt wird:

-Teilabschnitt Kiefernweg 8-12a (im Übersichtsplan rot dargestellt)

-Teilabschnitt entlang der Kindertagesstätte, der Reihenhäuser-Luchweg und vor der Gartensparte als Ringschluss wieder am Kiefernweg anbindend (im Übersichtsplan rot dargestellt.

Beide Abschnitte werden als Anliegerstraßen ausgebaut.

Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche.

Die Straße „Kiefernweg“ mit diesen Ergänzungen ist ortsüblich hergestellt (Befestigung, Regenentwässerung, Straßenbeleuchtung) und wird gemäß KAG Brandenburg ausgebaut.