Begründung:
Mit
der Prüfung der Jahresrechnung 2018 wurden durch das RPA auch die Entwicklung
und der Verkauf des Wohngebietes Am Bahrensdrfer See betrachtet. Da bei dieser
Betrachtung mehrere Haushaltsjahre einbezogen wurden, wurde ein gesonderter
Bericht erstellt. Hierbei gab es im Wesentlichen drei Schwerpunkte. 1) Verkauf
unterhalb der Entwicklungskosten,
2)
Nachweis der Veräußerung unter Wert und 3) Vergaberichtlinien
Zu
1) Bereits mit dem Erwerb der Liegenschaften war allen Beteiligten bewusst,
dass eine Entwicklung des Gebietes und die Entsorgung der Altlasten zu einem
Verkaufswert deutlich über den Bodenrichtwert führen wird. Trotz dieser
Kenntnis wurde an der bisherigen Verfahrensweise zum Verkauf auf der Basis des
Bodenrichtwertes festgehalten.
Zu
2) Die Angebote für das Wohngebiet erfolgten in drei Stufen. BRW – Grundstücke
entlang der Bahrensdorfer Straße, innere Grundstücke BRW + 10%, äußere
Grundstücke BRW + 20%
Diese
Verfahrensweise muss zukünftig vor dem ersten Vertrag/ Angebot durch ein
entsprechendes Gutachten untersetzt werden.
Im
Rahmen der Entwicklung des Wohngebietes Am Mühlenberg wurde in der Diskussion
mit dem Gutachterausschuss deutlich, dass der BRW nicht automatisch übertragen
werden kann. Aus diesem Grund wurde für das Wohngebiet Am Bahrensdorfer See ein
Verkehrswertgutachten erstellt, mit dem der Verkauf über dem vollen
Verkehrswert belegt wurde.
Zu
3) Im Rahmen der Prüfung wurden mit dem RPA verschiedene Modelle anderer
Gemeinden besprochen. Die Verwaltung schlägt den Abgeordneten vor, an der
bisherigen Verfahrensweise festzuhalten, und die Grundstücke in der Reihenfolge
der Antragstellung zu vergeben. Dabei handelt es sich um ein objektives
Kriterium ohne jegliche Einflussnahmemöglichkeit. Im Ergebnis hat bei den
bisherigen Wohngebieten diese Vergabepraxis zu einem recht ausgewogenem Verkauf
(Beeskower/ Neubeeskower und Familie mit Kindern) geführt.
Derzeit
liegen für das zukünftige Gebiet Weinberge bereits 90 Anträge vor, von denen
die Hälfte „werthaltig“ sein dürfte.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
- Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
Beeskow nehmen den Bericht über die Prüfung der Vergabe von
Wohnbaugrundstücken im Bebauungsgebiet „Am Bahrensdorfer See“ in der Stadt
Beeskow des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.
- Bei zukünftigen Verkäufen in Wohngebieten ist im Vorfeld für ein
Mustergrundstück ein Wertgutachten zu erstellen oder ein Nachweis durch
den Gutachterausschuss beizubringen. Dies gilt nicht, sofern es sich um
Baugrundstücke im Innenbereich (Wohnbauland oder in Gewerbegebieten
handelt), bei denen der Verkauf zum jeweils aktuellen Bodenrichtwert
erfolgt.
- Der Verkauf von Baulandflächen erfolgt weiterhin zum
Bodenrichtwert in der Reihenfolge der Anträge der
Grundstücksinteressenten. Auf die Erstellung einer gesonderten Richtlinie
zu den Vergabegrundsätzen gemäß der Empfehlung des RPA (z.B. Kinderzahl,
soziale Aspekte, Einheimischenmodell, …) wird ausdrücklich verzichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlängerung der
Eigenheimförderrichtlinie vorzubereiten.
- Die Verkäufe, die unter die Regelung dieses Beschlusses fallen,
werden durch die Verwaltung abgewickelt. Die Abgeordneten sind einmal
jährlich in Listenform über das Ergebnis zu informieren.
- In diese Verträge sind weiterhin Bauverpflichtungen (2 Jahre
Baubeginn nach Beurkundung und 4 Jahre für die Fertigstellung) mit den
entsprechenden Vertragsstrafen aufzunehmen.