Begründung:
Den
Abgeordneten wurde im Rahmen der letzten Sitzungsrunde die
Mittelzusammenstellung für den Nachtragshaushalt 2021 übergeben.
Zwischenzeitlich fanden mit mehreren Fraktionen Erörterungstermine statt.
Darüber hinaus gab es Veränderungen durch die allgemeine Haushaltsentwicklung.
Die aktuellen Zahlen werden auf der Sitzung erläutert.
Mit
den Änderungen aus der Beratung des HauptA wurde dann die endgültige
Nachtragssatzung erstellt. Diese Satzung ist zwingend erforderlich, da auf
dieser Grundlage (eigentlich schon fast eine Jahresrechnung) die Planung für
das Jahr 2022 aufbauen kann. Die Beschlussfassung muss bis zum 31.12. erfolgen
(§ 68 Abs1. BbgKommVerf).
Da
in der gleichen Sitzung die Haushaltssatzung 2022 beschlossen wird, erfolgte
für die Nachtragssatzung 2021 keine Fortschreibung des
Finanzplanungszeitraumes.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beschließen die
Nachtragshaushaltssatzung 2021.