Betreff
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/101/2021/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Gesetzgeber hat in § 34 die Möglichkeit der Hybridsitzung dauerhaft vorgesehen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung werden die notwendigen Rahmenbedingungen geregelt. Aufgrund von Hinweisen der Kommunalaufsicht wurde der § 8 Abs. 5 geändert.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1)      Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Sitzungssaal im Rathaus so technisch auszustatten, dass Hybridsitzungen möglich sind.