Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. S 1 „Kreiskrankenhaus Beeskow“ ist 1995 in Kraft getreten.
Planungsziel war die Errichtung eines neuen Kreiskrankenhauses. Das Bauvorhaben
wurde daraufhin umgesetzt und damit das Planungsziel erreicht.
Mit
den sehr konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Erweiterungen oder
zusätzliche bauliche Vorhaben die der Entwicklung des Krankenhauses dienen,
kaum möglich. Aus diesem Grund soll das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan
eingeleitet werden. Die zukünftige Beurteilung der Bebaubarkeit des Grundstücks
soll gem. § 34 BauGB erfolgen. Eine entsprechende Vorprägung der umliegenden
Bebauung kann abgeleitet werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung
des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. S 1 „Kreiskrankenhaus
Beeskow“.