Betreff
Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. S 1 "Kreiskrankenhaus Beeskow"
Vorlage
BV/108/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. S 1 „Kreiskrankenhaus Beeskow“ ist 1995 in Kraft getreten. Planungsziel war die Errichtung eines neuen Kreiskrankenhauses. Das Bauvorhaben wurde daraufhin umgesetzt und damit das Planungsziel erreicht.

Mit den sehr konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Erweiterungen oder zusätzliche bauliche Vorhaben die der Entwicklung des Krankenhauses dienen, kaum möglich. Aus diesem Grund soll das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan eingeleitet werden. Die zukünftige Beurteilung der Bebaubarkeit des Grundstücks soll gem. § 34 BauGB erfolgen. Eine entsprechende Vorprägung der umliegenden Bebauung kann abgeleitet werden.  

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. S 1 „Kreiskrankenhaus Beeskow“.