Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Baumaßnahme Adrianstr. 2
Vorlage
BV/071/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Eigentümer gibt an, dass die Errichtung eines Schornsteines im Innenbereich nicht möglich ist.

Gemäß § 6 Nr. 2 der Gestaltungssatzung der Stadt Beeskow sind Außenschornsteine sowie seitlich auskragende Schornsteinabschlüsse nicht zulässig.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des § 6 Nr. 2 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns hinsichtlich der Errichtung eines Außenschornsteins am Gebäude Adrianstr. 2.