Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 30 "Kohlsdorf Neue Heimat"
Vorlage
BV/009/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Vorhabenträger, Frau Stefanie Wickfelder, stellte am 29.10.2021 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Entwicklung des Flurstücks 87/4, Flur 1 der Gemarkung Kohlsdorf als straßenbegleitende Wohnnutzung. Im hinteren Grundstücksbereich soll landwirtschafte Nutzung, Waldfläche und die Anlage einer Streuobstwiese bzw. andere Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des § 34 BauGB / § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.

Die Vorhabenträgerin ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des im Lageplan dargestellten Bereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 30 mit Vorhaben-und Erschließungsplan „Kohlsdorf Neue Heimat“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger, der Eigentümerin, ausgearbeitet.