Begründung:
Der
Vorhabenträger, Frau Stefanie Wickfelder, stellte am 29.10.2021 den Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Entwicklung des
Flurstücks 87/4, Flur 1 der Gemarkung Kohlsdorf als straßenbegleitende
Wohnnutzung. Im hinteren Grundstücksbereich soll landwirtschafte Nutzung,
Waldfläche und die Anlage einer Streuobstwiese bzw. andere Ausgleichsmaßnahmen
umgesetzt werden.
Das
von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der
aktuellen Rechtslage des § 34 BauGB / § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue
bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.
Die
Vorhabenträgerin ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen
Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und
Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens
innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des im Lageplan dargestellten Bereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 30 mit Vorhaben-und Erschließungsplan „Kohlsdorf Neue Heimat“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger, der Eigentümerin, ausgearbeitet.