Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Baumaßnahme Adrianstr. 13
Vorlage
BV/072/2014/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der
Eigentümer hat das Grundstück kürzlich erworben und möchte es umbauen. In
diesem Zusammenhang plant er 2 Dachflächenfenster einzubauen, die vom
öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind.
Gem. § 5 Nr. 6 sind Dachflächenfenster nur auf den vom öffentlichen Verkehrsraum aus der Fußgängerperspektive nicht einsehbaren Dachflächen zulässig.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des § 5 Nr. 6 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns hinsichtlich des Einbaus von Dachflächenfenstern am Gebäude Adrianstr. 13.