Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Baumaßnahme Adrianstr. 13
Vorlage
BV/072/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Eigentümer hat das Grundstück kürzlich erworben und möchte es umbauen. In diesem Zusammenhang plant er 2 Dachflächenfenster einzubauen, die vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind.

Gem. § 5 Nr. 6 sind Dachflächenfenster nur auf den vom öffentlichen Verkehrsraum aus der Fußgängerperspektive nicht einsehbaren Dachflächen zulässig. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des § 5 Nr. 6 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns hinsichtlich des Einbaus von Dachflächenfenstern am Gebäude Adrianstr. 13.