Betreff
Jugendförderung 2015-2017
Vorlage
BV/074/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Vor drei Jahren wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Oder-Spree die hauptamtliche Jugendarbeit in Beeskow ausgeschrieben und an einen einheitlichen Träger (SPI) vergeben. Mit dieser einheitlichen Vergabe in Beeskow sollten Abstimmungs- und Koordinierungsschwierigkeiten zwischen den bisherigen Trägern vermieden werden.

Die Jugendarbeit in Beeskow wurde durch SPI auf der Grundlage der Verträge der Stadt Beeskow und dem Jugendamt fachgerecht ausgeführt. SPI muss nunmehr für die nächste Förderperiode beim Landkreis einen erneuten Antrag stellen. Dazu ist die Co-Finanzierung der Gemeinde erforderlich. Die Finanzierung der Stadt setzt sich aus drei Bereichen zusammen:

 

1) realer Zuschuss der Stadt gemäß Haushaltsplan

2) Zuschuss aus dem Jugendbudget des LOS (im Haushalt enthalten)

3) Vorfinanzierung der Kosten für die Schulsozialarbeit an der Oberschule – Erstattung durch den LOS (im Haushalt enthalten)

 

Als Anlage erhalten Sie das Konzept der Stiftung SPI für das Jugendteam Beeskow und eine Zusammenfassung der beantragten Kosten/ Zuschüsse. Durch die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Kulturausschusses mit dem Träger über diese Kosten gesprochen und eine überarbeitete Zusammenstellung in der Sitzung vorgelegt.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt, den Antrag der Stiftung SPI für die hauptamtliche Jugendarbeit in Beeskow für die Jahre 2015 bis 2017 mit folgenden Zuschüssen zu unterstützen:

 

2015                      88.922,72 €                                        (gemäß beiliegende Anlage)

 

2016                      90.761,19 €                                        (gemäß beiliegende Anlage)

 

2017                      91.761,05 €                                        (gemäß beiliegende Anlage)

 

Diese Beträge sind in den jeweiligen Haushaltsplanungen der Stadt Beeskow zu berücksichtigen.

 

In das Konzept / den Vertrag sind folgende Regelungen aufzunehmen:

1)      Präsenspflicht für die Schulsozialarbeit i.H.v. 80%

Für die Schulsozialarbeit sind insgesamt 1,2 Stellen geplant. Die Oberschule und das Schulverwaltungsamt des LOS möchten im Ergebnis der Erfahrungen der letzten Jahre sicherstellen, dass ca. 80% der verfügbaren Stellenanteile (somit 40 Stunden pro Woche) für die Schulsozialarbeit an der Schule präsenspflichtig zur Verfügung steht. Dies kann wegen der Beibehaltung  des Teamkonzeptes durch verschiedene Mitarbeiter abgedeckt werden.

2)      Sofern in den nächsten drei Jahren weitere Aufgaben im Jugendsozialbereich anfallen, ist SPI bereit, diese bei einer entsprechenden Umschichtung der Personal- und Sachkosten, abzudecken.

Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht auszuschließen, dass die derzeit durchgeführten Veranstaltungen am Standort Lübbener Chaussee durch Kombinat Ton zukünftig vakant sind. Aus dem jetzigen Stand der Sozialplanung geht deutlich hervor, dass dieses Angebot in Beeskow unbedingt aufrechterhalten werden sollte. Aus diesem Grund würden zukünftig alle Optionen offen gehalten werden, um zum Beispiel eine Betreuung durch SPI, vergleichbar dem Bandzentrum, zu ermöglichen.