Betreff
Antrag Fraktion BOB: Unterstützung der Tafel - Beeskow
Vorlage
BV/041/2022/BOB
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die im Landkreis Oder-Spree nach ihrer Flucht aus der Ukraine untergekommenen Menschen haben zu einem deutlich erhöhten Zulauf der Tafeln geführt. Neben dem größeren Umfang der Arbeit für die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Produkte stehen insbesondere im Transportbereich deutlich gestiegene Kosten. Beides muss bewältigt werden, um Konfliktsituationen zu vermeiden, wie sie in ähnlicher Lage vor einigen Jahren bereits auftraten. Leider sieht sich der Kreis Oder - Spree nicht in der Pflicht Ober das übliche Maß hinaus Mittel bereitzustellen um die Situation kurzfristig zu entschärfen.

 

Da die Stadt Beeskow als Mittelzentrum agiert sollte die Mittelbereitstellung obligatorisch problemlos möglich sein. Für die umliegenden Gemeinden Tauche, Friedland und Rietz-Neuendorf ist dies sehr bedeutsam, da das Angebot der Tafel - Beeskow das gesamte Einzugsgebiet bedient.

 

Wir leisten einen kleinen aber sehr wichtigen Anteil zu Bekämpfung von Armut und Leid in unserer Region.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Gefas wurde unmittelbar nach der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über diesen Termin informiert und eingeladen. Darüber hinaus wurde um einen entsprechenden Antrag mit Erläuterungen gebeten. Sofern diese Zahlen nicht bis zur Versendung der Sitzungsunterlagen vorliegen, werden diese nachgereicht.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Beeskow und Ortsteile im Blick beantragt die Unterstützung der Tafel Beeskow bei der Bewältigung des Mehraufwands durch die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine zu prüfen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow möge beschließen:

 

  1. Die Kreisstadt Beeskow unterstützt die Tafel in Beeskow mit einem eimaligen zweckgebundenen Zuschuss zur Bewältigung zusätzlicher Anforderungen, für die Inanspruchnahme der Tafel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die im Landkreis Zuflucht gefunden haben.
  2.  Der einmalige Zuschuss beträgt im Jahr 2022 ............ €.( Vorschlag 10.000 €)