Begründung:
Die Stadt Beeskow und die sie umgebenden Nachbarkommunen arbeiten im Aufgabengebiet Brand- und Katstrophenschutz partnerschaftlich zusammen. Dazu ist auch die gegenseitige technische und personelle Unterstützung bei Einsätzen erforderlich. Da diese im gegenseitigen öffentlichen Interesse liegt, soll auf einen Kostenersatz gem. § 45 BbgBKG verzichtet werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow wird ermächtigt mit Stadt Friedland, der Gemeinde Tauche, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und dem Amt Schlaubetal jeweils eine Vereinbarung über den Verzicht auf Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe im Brandschutz und bei technischer Hilfeleistung abzuschließen.