Begründung:
Zur
Eruierung von weiteren Baulandgebieten wurden der Verwaltung mehrere Vorschläge
zur Prüfung unterbreitet. Für diese Bereiche wurden die Ortsbeiräte und die
wichtigsten Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen
Stellungnahmen und deren wichtigste Inhalte sind in den Tabellen (Liste nach
Grundstücken sortiert, Liste nach Behörde sortiert) dargestellt. Nach Prüfung
der Hinweise oder Bedenken werden Bereiche für die weitere Bearbeitung
festgelegt.
Bei
den unterschiedlichen Varianten für die Entwicklung wurde die Variante 2 für
folgende Flächen nicht empfohlen:
5 –
Planungen laufen seit ca. 25 Jahren bisher ohne Erfolg, mit erheblichen Kosten
für die b.w.v. (B-Planung)
6 –
Fläche ist teilweise ökologische Ausgleichsfläche, Restfläche sollte als
Ausgleichsmaßnahme für Windenergie genutzt werden, ist an den vertraglichen
Rahmenbedingungen des Landkreises gescheitert, daher sehr angespanntes
Verhältnis zum Grundstückseigentümer
7 –
Entwicklung in den Außenbereich wird durch die Verwaltung sehr kritisch
gesehen, wenig Aussicht auf Erfolg, daher sollte das Risiko nicht durch die
Stadt übernommen werden
9 –
Einzelgrundstück an einer Bundesstraße
10
– Altlasten und aktiver (funktionierender) gewerblicher Standort in zwei
Lagerhallen
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt folgende Bereiche
für eine Entwicklung als Bauland weiterzuverfolgen:
1.
„Hinterm Park“ Krügersdorf
2.
Bereich „Tränkeweg“
3.
Verlängerung nördl. Neuendorf
4.
„Spreeau“
5.
„Storkower Straße“ gegenüber NORMA
6.
alte Stallanlagen gegenüber FFW Neuendorf
7.
südl. OT Schneeberg an der Bahn
8.
Ortsausgang Kohlsdorf
9.
OT Krügersdorf an der B 246
10.
„Rofinwerk“ verlängerte Straße „Im Luch“
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Grundstückseigentümern folgende Varianten
anzubieten:
Variante
1 – Entwicklung und Planung auf Kosten der Grundstückseigentümer, Veräußerung/
Nutzung durch Grundstückseigentümer
oder
Variante
2 – Ankauf der Flächen durch die Stadt Beeskow für 5,- €/m², Entwicklung durch
die Stadt Beeskow (Risiko liegt dann vollständig bei der Stadt Beeskow) und
Erlösauskehr in Höhe von 80% des Gewinns an den bisherigen Eigentümer nach dem
Verkauf der Grundstücke.
Die Variante 2 wird nur für die Bereiche 1, 2, 3, 4, 8 angeboten.