Begründung:
Basierend
auf der „Städtebaulichen Studie zu möglichen Potentialen für Wohnbauflächen“
aus dem Jahr 2020 sollte die Umsetzbarkeit der mit Priorität 1 versehenen
Fläche „Weinberge/Vorheide“ durch einen städtebaulichen Rahmenplan geprüft
werden. Im Vorfeld der Entwurfserarbeitung wurden folgende Untersuchungen bzw.
Prognosen erarbeitet:
-Schalltechnische
Untersuchungen für die potenziellen Wohnflächen
-Beurteilung
der Schallimmissionen durch Anlagengeräusche
-Beurteilung
der Geruchsstoffimmissionen
-Untersuchungen
zur Lärmentwicklung durch die Windenergieanlagen
-Baugrundgutachten
-Verkehrsplanerische
Einschätzung
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die wesentlichen Inhalte sind in der Anlage dargestellt. Im Ergebnis daraus, soll an dem Grundsatz der Entwicklung als Wohngebiet festgehalten werden. Die im „Fazit“ dargestellten Festlegungen bilden die Arbeitsgrundlage sowohl für die Verwaltung als auch für die Weiterführung der Planung im Bebauungsplanverfahren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Nach
Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wird den in der Anlage dargestellten Vorschlägen gefolgt.
Zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt die Stadtverordnetenversammlung
der Kreisstadt Beeskow das Ergebnis des städtebaulichen Rahmenplanes „Weinberge
/Vorheide“ als Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Verwaltung mit
folgenden Schwerpunkten:
-Entwicklung
von ca. 32 ha Baulandflächen in mehreren
Bauabschnitten
-zur
Reduzierung der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen – Verzicht auf
eine durchgehende Aufforstung an der
Ortsumfahrung B 87
-keine
Weiterführung der Planung der verkehrlichen Anbindung an die Fürstenwalder
Straße
-Erarbeitung von Erschließungsvarianten mit dem Ziel der Reduzierung des Durchgangsverkehrs