Begründung:
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 70 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“. Der Entwurf wird gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens
jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und
Datum der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich
bekanntzumachen, mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB
aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.