Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 


  


Abstimmung: 8                                    Dafür:   8              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 8                                      Dafür: 8                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0