Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 8 Dafür: 8 Dagegen:
0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 8 Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0