Begründung:
Der
Vorhabenträger stellte den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf einer Fläche von
ca. 1,5 ha im Bereich der ehemaligen Deponie Neuendorf. Die erzeugte
elektrische Energie soll in das öffentliche Leitungsnetz eingespeist werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 267, 268, 269 und 393 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Beeskow und ist ca. 3 ha groß. (Das Flurstück 393 befindet sich im Eigentum der Stadt Beeskow und soll als Erschließung dienen). Das Plangebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wird. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger, Energy of Rising Sun GmbH, erarbeitet.