Begründung:
Der Investor wird beide Vorhaben vorstellen. Für die weitere Bearbeitung muss entschieden werden, ob die Ausweisung im FNP und in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beibehalten wird. Weiterhin ist zu entscheiden, ob sich das geplante Altenpflegeheim gem. § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung einfügt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow bestätigt folgende
Bauvorhaben auf dem Grundstück Frankfurter Chaussee 48 in Beeskow:
1. Im rückwärtigen Bereich des
Grundstücks soll ein Altenpflegeheim mit 84 Zimmern errichtet werden. Das
Gebäude hat ein Untergeschoss und 3 oberirdische Geschosse. Die Gebäudemaße
sind ca. 73 m (Länge) x ca. 22 m (Breite) x ca. 11,5 m (Höhe) und soll die
Unterbringung von 120 Personen ermöglichen.
2. Straßenbegleitend sollen 4 Stadtvillen mit insgesamt 30 Wohnungen errichtet werden. Der größte Teil des Grundstücks, der für die Wohnhäuser vorgesehen ist, ist im Flächennutzungsplan und in der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung als Grünfläche (Sportplatz) ausgewiesen. Trotzdem wird diesem Vorhaben zugestimmt.