Betreff
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 20 "Einfamilienhaus mit Praxis in Radinkendorf"
Vorlage
BV/037/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.11.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 23.11.2015 – 18.12.2015 durchgeführt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 08.12.2015 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nr. W 20 „Einfamilienhaus mit Praxis in Radinkendorf“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.