Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 03.11.2015 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 23.11.2015 –
18.12.2015 durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 08.12.2015 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nr. W 20 „Einfamilienhaus mit Praxis in Radinkendorf“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.