Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2016 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 21.03.2016 –
08.04.2016 durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.03.2016 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 14 „Photovoltaikanlagen
Deponie Neuendorf“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.