Betreff
Satzung über die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen
Vorlage
BV/052/2016/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Für Einrichtungen, die gebührenfinanziert sind, sind regelmäßig Kalkulationen durchzuführen und entsprechende Gebühren zu erheben. Für die städtischen Sportanlagen

(Schwerpunkt SFZ) wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Vorjahre eine Vorkalkulation für 2017 durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren. Zur Unterstützung der Sportvereine wird die 95-prozentige Ermäßigung weiterhin in der Satzung geregelt. Diese Ermäßigung ist zukünftig auch für andere Sportvereine anwendbar, die in nicht unerheblichen Umfang sportliche Aktivitäten in Beeskow ausüben.

 

Hauptursache für die Erhöhung sind neben allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere umfangreiche Investitionen (Hallenerweiterung, Hybridrasenplatz), die sich über die Abschreibungen gebührenerhöhend auswirken. Bereiche im SFZ, die nicht der allgemeinen Sportnutzung zuzuordnen sind z.B. Bowlingbahn, sind aus der Kalkulationen heraus gerechnet worden. Die Ermäßigung für Beeskower Vereine ist der wichtigste Beitrag des kommunalen Haushaltes zur Sportförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Stadt Beeskow. Die Stadt wird das SFZ auch weiterhin in Eigenregie betreiben, um entsprechende Einflussmöglichkeiten auf die Gebührenerhebung und die Vergabe der Hallenzeiten sicherzustellen.    


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Satzung über die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen ab 01.01.2017.