Begründung:
Für
Einrichtungen, die gebührenfinanziert sind, sind regelmäßig Kalkulationen
durchzuführen und entsprechende Gebühren zu erheben. Für die städtischen
Sportanlagen
(Schwerpunkt
SFZ) wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Vorjahre eine Vorkalkulation für
2017 durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren. Zur
Unterstützung der Sportvereine wird die 95-prozentige Ermäßigung weiterhin in
der Satzung geregelt. Diese Ermäßigung ist zukünftig auch für andere
Sportvereine anwendbar, die in nicht unerheblichen Umfang sportliche
Aktivitäten in Beeskow ausüben.
Hauptursache für die Erhöhung sind neben allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere umfangreiche Investitionen (Hallenerweiterung, Hybridrasenplatz), die sich über die Abschreibungen gebührenerhöhend auswirken. Bereiche im SFZ, die nicht der allgemeinen Sportnutzung zuzuordnen sind z.B. Bowlingbahn, sind aus der Kalkulationen heraus gerechnet worden. Die Ermäßigung für Beeskower Vereine ist der wichtigste Beitrag des kommunalen Haushaltes zur Sportförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Stadt Beeskow. Die Stadt wird das SFZ auch weiterhin in Eigenregie betreiben, um entsprechende Einflussmöglichkeiten auf die Gebührenerhebung und die Vergabe der Hallenzeiten sicherzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Satzung über die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen ab 01.01.2017.