Begründung:
1.
Anlass der Planung
Die
Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Beeskow und auch im Ortsteil
Radinkendorf kann nicht mehr bedient werden. Auf Anregung des
Ortsteilvorstandes soll der Bereich, der sich an das südliche Siedlungsende
östlich der Zufahrtsstraße anschließt und bis zum Wald ausstreckt als Wohngebiet
entwickelt werden. Im Parallelverfahren wird der FNP entsprechend geändert.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Der Flächennutzungsplan wird für den südlichen Bereich beidseitig der Zufahrtsstraße in Wohnbaufläche geändert. Der Bebauungsplan sieht für den Teilbereich östlich der Zufahrtstraße vor, ein Wohngebiet für Einfamilienhäuser zu entwickeln. Ein städtebaulicher Vertrag wird mit dem Eigentümer des Grundstücks abgeschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 377, Flur 2 Gemarkung Radinkendorf und ist im Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.