Begründung:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hat am 15.07.2009 die
50. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ beschlossen. Dies
geschah vor dem Hintergrund des Maßnahmenkataloges zum Klimaschutz und zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels, den Anteil der erneuerbaren Energie
des Landes Brandenburg bis 2020 auf 20% zu erhöhen.
Mit
Beschluss vom 27.02.2018 wurde der Geltungsbereich noch einmal in Anpassung an
den Teilregionalplan „Wind“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree
erweitert.
Zur
Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB und eine
Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 23 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Planauslage vom 16.04.2018 bis zum 27.04.2018 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Diese sind in der beiliegenden Tabelle dargestellt. Nach Prüfung und Auswertung dieser, wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).