Begründung:
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“ wird gebilligt
und nach
§ 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet (§ 4a Abs. 4
BauGB) einzustellen.
2.
Die Begründung ist unter der Randziffer 135 wie folgt zu ergänzen:
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Das Landschaftsbild der Kreisstadt Beeskow ist hauptsächlich geprägt durch die
die Beeskower Platte durchschneidende mäandrierende Spree, durch die
Niederungsbereiche der Spree sowie durch die bewaldeten Erhebungen innerhalb
der relativ homogenen Grundmoränenhochfläche. Die Erhaltung und Entwicklung des
charakteristischen Orts- und Landschaftsbildes ist ein grundsätzliches Ziel der
Stadtentwicklung. Die Dorflagen der Ortsteile im Gemarkungsgebiet der Stadt und
deren Einbettung in die umgebende Landschaft dienen zur Identifikation mit der
charakteristischen Umgebung und zur Orientierung in der Landschaft. Der Blick
auf das Siedlungsgefüge der umliegenden Dorflagen (insbesondere des Ortsteils
Schneeberg) wird durch die Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt.
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