Begründung:
In
den vergangenen Jahren gab es verschiedene Freistellungen von Elternbeiträgen.
Unter anderem wurde eine Freistellung für geringe Einkommen durch das Land
festgelegt. Als Ausgleich zahlt das Land den Kommunen 12,50 € je Monat. Dagegen
wurde geklagt. Das Land hat die Klage verloren, das Urteil ist allerdings noch
nicht rechtskräftig.
Darüber
hinaus wurden die Träger von Kitas gesetzlich dazu verpflichtet neue
Entgeltordnungen/ Satzungen zu erlassen. Dazu ist das Einvernehmen mit dem
Jugendamt herzustellen. Die Träger haben in Abstimmung mit der Stadt Beeskow
Entgeltordnungen erarbeitet, die grundsätzlich die bisherigen prozentualen
Beiträge beibehalten und natürlich die gesetzlichen Veränderungen
(Beitragsfreiheit bis 29.000,- € brutto, Beitragsfreiheit vor Schuljahr)
berücksichtigen.
Das
Jugendamt verweigert zu diesen Regelungen das Einvernehmen, da aus dem Punkt 1
und einer entsprechenden Empfehlung des Landes Brandenburg die Auffassung
besteht, dass der Mindestbeitrag bei 12,50 € als Orientierung liegen müsste.
Dies
führt zu erheblichen Ausfällen bei Elternbeiträgen die durch niemanden
erstattet werden. Durch die Verwaltung wurde ein Vorschlag erarbeitet, der
zumindest teilweise diese Ausfälle kompensieren kann. Ob das Jugendamt hierzu
das Einvernehmen erteilt bleibt abzuwarten.
Für
den Fall, dass keine neue Richtlinie erarbeitet wird, werden zukünftig die
Elternbeiträge nicht rechtssicher erhoben.
Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass das Land zukünftig alle Elternbeiträge abschaffen möchte. Die Erstattung an die Kommunen ist dabei noch völlig offen. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass die Höhe der bisherigen Elternbeiträge dann der Maßstab wird. Auf Grundlage der bisherigen Beratungen wurde die Richtlinie überarbeitet und als Kompensation für die zu erwartenden Mindereinnahmen Änderungen im §7 und §8 eingearbeitet. Die Richtlinie wurde für eine vorab Prüfung an das Jugendamt übergeben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die beiliegende Richtlinie zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kita- und Horteinrichtungen in der Stadt Beeskow.