Begründung:

In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Freistellungen von Elternbeiträgen. Unter anderem wurde eine Freistellung für geringe Einkommen durch das Land festgelegt. Als Ausgleich zahlt das Land den Kommunen 12,50 € je Monat. Dagegen wurde geklagt. Das Land hat die Klage verloren, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus wurden die Träger von Kitas gesetzlich dazu verpflichtet neue Entgeltordnungen/ Satzungen zu erlassen. Dazu ist das Einvernehmen mit dem Jugendamt herzustellen. Die Träger haben in Abstimmung mit der Stadt Beeskow Entgeltordnungen erarbeitet, die grundsätzlich die bisherigen prozentualen Beiträge beibehalten und natürlich die gesetzlichen Veränderungen (Beitragsfreiheit bis 29.000,- € brutto, Beitragsfreiheit vor Schuljahr) berücksichtigen.

Das Jugendamt verweigert zu diesen Regelungen das Einvernehmen, da aus dem Punkt 1 und einer entsprechenden Empfehlung des Landes Brandenburg die Auffassung besteht, dass der Mindestbeitrag bei 12,50 € als Orientierung liegen müsste.

Dies führt zu erheblichen Ausfällen bei Elternbeiträgen die durch niemanden erstattet werden. Durch die Verwaltung wurde ein Vorschlag erarbeitet, der zumindest teilweise diese Ausfälle kompensieren kann. Ob das Jugendamt hierzu das Einvernehmen erteilt bleibt abzuwarten.

Für den Fall, dass keine neue Richtlinie erarbeitet wird, werden zukünftig die Elternbeiträge nicht rechtssicher erhoben.

Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass das Land zukünftig alle Elternbeiträge abschaffen möchte. Die Erstattung an die Kommunen ist dabei noch völlig offen. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass die Höhe der bisherigen Elternbeiträge dann der Maßstab wird.  Auf Grundlage der bisherigen Beratungen wurde die Richtlinie überarbeitet und als Kompensation für die zu erwartenden Mindereinnahmen Änderungen im §7 und §8 eingearbeitet. Die Richtlinie wurde für eine vorab Prüfung an das Jugendamt übergeben.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die beiliegende Richtlinie zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kita- und Horteinrichtungen in der Stadt Beeskow.