Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 31 "Radinkendorf Am Sportplatz"
Vorlage
BV/011/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Vorhabenträger, Frau Maria Glauche und Herr Eric Kratzsch, stellten am 11.01.2022 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Entwicklung des Flurstücks 6/1, Flur 2 Gemarkung Radinkendorf für Wohnbebauung. Zurzeit ist nur der vordere Teil des Grundstücks mit einem Wohnhaus bebaut. Der hintere Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen und befindet sich laut Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des OT Radinkendorf im Außenbereich. Die junge Familie beabsichtigt im hinteren Bereich ein neues Wohnhaus zu errichten.

Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des § 34 BauGB / § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben-und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des im Lageplan dargestellten Bereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. W 31 mit Vorhaben-und Erschließungsplan „Radinkendorf Am Sportplatz“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger, den Eigentümern, ausgearbeitet.