Begründung:
Die
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde am 28.02.2017
beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Beeskow Nr. 5
am 02.03.2017 mit dem Hinweis dass der Entwurf der Aufhebungssatzung mit
Begründung in der Zeit vom 13.03.2017 – 14.04.2017 öffentlich ausgelegt wird
und in dieser Zeit die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen dazu abzugeben. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.03.2017 aufgefordert,
bis zum 14.04.2017 eine Stellungnahme abzugeben. Nach dem Hinweis des
Landkreises Oder-Spree, dass durch Aufhebung des Bebauungsplanes zwei
Bauparzellen dem Außenbereich zuzuordnen sind und damit das Baurecht verloren
geht, wurden das Aufhebungsverfahren unterbrochen.
Nach
Umsetzung des Bauvorhabens eines betroffenen Grundstücks und damit auch Prägung
für das Nachbargrundstück, konnte das Aufhebungsverfahren weitergeführt werden.
Die erneute Auslegung wurde im Amtsblatt
Nr. 6 am 25.02.2022 bekanntgemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden am 17.02.2022 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Anlage dargestellt.
Von der Öffentlichkeit bzw. Eigentümern des Verfahrensgebietes sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen wird
gemäß der Anlage zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben
haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. W 15 „Bahrensdorfer Straße“ wird nach §
10 BauGB als Satzung beschlossen.
4. Der Begründung wird zugestimmt.