Begründung:
Bauland
steht der Stadt Beeskow nicht unbegrenzt zur Verfügung.
Nach
dem defizitären Verkauf von kommunalem Bauland, speziell am Bahrensdorfer See,
ist es zwingend geboten, den Verkauf von kommunalen Flächen zu stoppen.
Verlustgeschäfte auf Kosten der Steuerzahler sollen zukünftig vermieden werden.
Wenn
in Zukunft alles Bauland verkauft ist, entfallen damit auch die Einnahmen für
die Stadtkasse.
Mittels
der Erbpacht lassen sich regelmäßige Einnahmen für die Stadt Beeskow sichern,
und Grund und Boden verbleiben weiterhin im Eigentum der Stadt.
Durch
die Hinwendung zur Erbpacht könnte die Stadt möglicherweise leichter Bauland
erwerben, da Spekulationen der Boden entzogen wird.
Wir
wollen mehr Bauwillige für Beeskow gewinnen. Dabei liefert ihnen das Modell der
Erbpacht einen immensen Vorteil:
Die
Kosten für den Grundstückskauf entfallen, somit verringern sich die
Gesamtbaukosten und die Liquidität wird erheblich verbessert.
Abschließend
kann man feststellen, dass mittel- und langfristig sowohl Bauherren {-innen)
als auch die Stadt Beeskow bei diesem Modell gewinnen.
Hinweis der Verwaltung: Nach der Diskussion im Bau- und Umweltausschuss wurde der Beschlussantrag durch die Fraktionen geändert. Zukünftig sollen beide Varianten angeboten werden (Verkauf und Erbbaurecht). Aus diesem Grund passt die Begründung zu diesem Antrag nicht mehr ganz genau zum eigentlichen Beschluss. Eine kurze Erläuterung zu beiden Varianten ist beigefügt. Der Entwurf eines Erbbaupachtvertrages ist beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen FDP/ BJA und Beeskow und Ortsteile im Blick beantragen die Verwaltung zu beauftragen Baugrundstücke künftig nicht mehr ausschließlich zu veräußern, sondern auch die Möglichkeit anbieten, Grundstücke in Erbpacht für 99 Jahre zu überlassen. Hierzu möge die Verwaltung alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen schriftlich formulieren und der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Abstimmung vorlegen.