Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |